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In welchen Kantonen braucht es eine Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium?

Welche Kantone eine Gymiprüfung verlangen und welche nicht: die Übersicht mit Angabe, welche Zeile an der kantonalen Stelle geprüft ist.

Eine einheitliche Schweizer Gymiprüfung gibt es nicht: 26 kantonale Verfahren unterscheiden sich in der Form, im Zeitpunkt und in der Frage, wer überhaupt zur Prüfung antreten muss.

Diese Übersicht trennt, was wir an der zuständigen kantonalen Stelle selbst nachgelesen haben, von dem, was wir nur aus zweiter Hand kennen, und markiert das offen in der Tabelle.

Was wir geprüft haben und was nicht

Für diesen Artikel haben wir für jeden Kanton die Seite der kantonalen Bildungsstelle oder der kantonalen Mittelschule aufgerufen und dort gelesen, wie der Übertritt geregelt ist. Acht Kantone konnten wir am 13. September 2026 auf diesem Weg verifizieren. Für die übrigen war die zuständige Seite zum Redaktionsschluss nicht erreichbar oder nicht eindeutig auffindbar.

Diese Kantone stehen trotzdem in der Tabelle, aber mit dem Vermerk, dass die Angabe aus einer Sekundärquelle stammt und von uns nicht bestätigt wurde. Dazu nennen wir jeweils die Stelle, bei der Sie in zwei Minuten selbst nachschauen können. Wir werden diese Zeilen nachziehen und das Datum hier oben anpassen, sobald wir sie an der Quelle haben.

Die Übersicht nach Kanton

Kanton Wie der Übertritt geregelt ist Stand
Bern Empfehlung der Sekundarschule oder Aufnahmeprüfung an der kantonalen Stelle geprüft
Luzern Übertrittsverfahren über ein Semester, keine zentrale Prüfung an der kantonalen Stelle geprüft
Aargau Übertritt an die Mittelschule auf Grundlage der Noten an der kantonalen Stelle geprüft
Zug Übertrittsverfahren I und II, keine zentrale Prüfung an der kantonalen Stelle geprüft
St. Gallen Aufnahmeprüfung, Anmeldung über eine zentrale Plattform an der kantonalen Stelle geprüft
Thurgau Aufnahmeprüfung, schriftlich und mündlich an der kantonalen Stelle geprüft
Schwyz Aufnahmeprüfung plus Beurteilung der abgebenden Schule an der kantonalen Stelle geprüft
Zürich Zentrale Aufnahmeprüfung oder prüfungsfreie Zulassung an der kantonalen Stelle geprüft
Graubünden Prüfung, Angabe aus Sekundärquelle nicht verifiziert
Schaffhausen Prüfung, Angabe aus Sekundärquelle nicht verifiziert
Glarus Prüfung, Angabe aus Sekundärquelle nicht verifiziert
Appenzell Innerrhoden Prüfung, Angabe aus Sekundärquelle nicht verifiziert
Appenzell Ausserrhoden Prüfung, Angabe aus Sekundärquelle nicht verifiziert
BL, BS, JU, NE, NW, OW, SO, TI, UR, VS, VD ohne Prüfung, Angabe aus Sekundärquelle nicht verifiziert
Freiburg, Genf in unserer Sekundärquelle gar nicht aufgeführt keine Angabe

Die ungeprüften Zeilen bedeuten schlicht: Wir wissen es nicht, und die halbe Minute Nachschauen lohnt sich, bevor Sie eine Anmeldung planen. Freiburg und Genf fehlen in der Liste, auf die sich die verbreiteten Übersichten stützen, und wir tragen sie nicht aus dem Gefühl heraus nach.

Bern ist der wichtigste Sonderfall

Wenn Sie in einer der gängigen Listen nachschauen, steht Bern bei den Kantonen ohne Aufnahmeprüfung. Das ist zu grob. Der Kanton Bern führt beides parallel, und das steht so auch auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion: Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang erfolgt aus dem 8. oder 9. Schuljahr mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung.

Wer im Empfehlungsverfahren die Bedingungen erfüllt, tritt prüfungsfrei über. Für die Empfehlung muss in sechs der acht Teilbeurteilungen ein «empfohlen» stehen, wobei sowohl fachliche Leistungen als auch methodische und personale Kompetenzen beurteilt werden. Wer keine Empfehlung erhält oder gar nicht erst am Empfehlungsverfahren teilgenommen hat, kann sich zur Aufnahmeprüfung anmelden.

Für eine Familie im Kanton Bern ist das die entscheidende Information. Sie haben zwei Wege, und die Anmeldefristen dafür liegen zweieinhalb Monate auseinander.

Was prüfungsfrei praktisch bedeutet

Bei einem prüfungsfreien Übertritt beginnt der Druck früher und dauert länger als bei einer einzelnen Prüfung.

Im Kanton Aargau erfolgen die Übertritte an die Mittelschulen auf der Grundlage der Noten in den Fächern nach dem Aargauer Lehrplan. Im Kanton Luzern läuft der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium über ein Verfahren, das ein ganzes Semester dauert und mit einer Anmeldung im August beginnt. Im Kanton Zug erfolgt der Eintritt an die Kantonsschule durch ein Übertrittsverfahren, das je nach Zeitpunkt Übertrittsverfahren I oder II heisst.

In allen drei Fällen läuft die Bewertung über Monate statt über einen einzelnen Prüfungstag. Wer im Herbst der 6. Klasse noch nicht weiss, dass ein Verfahren läuft, hat möglicherweise schon Punkte liegen lassen.

Was eine Aufnahmeprüfung verlangt

Die Prüfungskantone unterscheiden sich in den Fächern weniger, als man erwarten würde. Deutsch und Mathematik sind überall dabei, eine Fremdsprache kommt je nach Kanton und Schulstufe dazu.

Der Kanton Bern prüft für den Eintritt ins erste Gymnasiumsjahr vier Teile: Deutsch schriftlich über 120 Minuten, Französisch schriftlich über 60 Minuten, Mathematik in zwei Teilen zu je 60 Minuten. Dazu kommt eine mündliche Französischprüfung von fünf Minuten, die nur ablegt, wer nach den schriftlichen Teilen noch eine Chance hat. Bestanden hat, wer mindestens 16 Punkte erreicht und nicht mehr als zwei Noten unter 4 aufweist.

Der Kanton Schwyz stellt die Stoffprogramme und je eine Musterprüfung pro Fach öffentlich und kostenlos zur Verfügung.

Warum die Kantonsfrage weiter reicht als ein Termin

Der Wohnkanton entscheidet über die Form des Verfahrens, darüber, wann Ihr Kind die Weiche stellt, wie viele Anläufe möglich sind, und welche Alternativen offenstehen, wenn es beim ersten Mal nicht reicht.

In einem Prüfungskanton ist die Vorbereitung auf einen Termin hin planbar und teuer verkäuflich. In einem Verfahrenskanton ist sie diffus, weil niemand einen Kurs für «gute Noten über zwei Semester» verkaufen kann. Das erklärt auch, warum das Angebot an kommerziellen Vorbereitungskursen sehr ungleich über die Schweiz verteilt ist. Anbieter siedeln sich dort an, wo ein fester Prüfungstermin steht, auf den sich ein Kurs ausrichten lässt, unabhängig davon, wie gross der Bedarf tatsächlich ist.

Der Wohnkanton bestimmt Zeitpunkt und Form, in der die kognitiven Voraussetzungen Ihres Kindes sichtbar werden, nicht die Voraussetzungen selbst.

Langgymnasium oder Kurzgymnasium: der zweite Unterschied

Die Frage nach der Prüfung ist nur die halbe Miete. Ebenso wichtig ist, wann im Schulverlauf die Weiche überhaupt gestellt wird, und auch das ist kantonal verschieden.

Der Kanton Luzern führt Langzeitgymnasien über sechs Jahre, Kurzzeitgymnasien über vier Jahre und für sportlich und musisch begabte Jugendliche spezielle Klassenzüge über fünf Jahre. Im Kanton Zürich läuft der Weg ins Langgymnasium aus der 6. Primarklasse, ins Kurzgymnasium aus der 2. oder 3. Sekundarklasse. Der Kanton St. Gallen prüft Gymnasium und Untergymnasium an getrennten Tagen. Im Kanton Thurgau gibt es zwei Durchgänge, je nachdem, ob man aus der 2. oder aus der 3. Sekundarschule kommt. Im Kanton Bern erfolgt der Übertritt aus dem 8. oder 9. Schuljahr, ein Einstieg ins dritte Gymnasiumsjahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Für Sie heisst das: Zwei Familien im selben Kanton können völlig verschiedene Fristen haben, nur weil die Kinder unterschiedlich alt sind.

So lesen Sie diese Tabelle richtig

Drei Fehler passieren beim Umgang mit solchen Übersichten regelmässig, und alle drei kosten Zeit.

Der erste ist, ein Modell mit einem Schwierigkeitsgrad zu verwechseln. Prüfung und Verfahren sind zwei Arten zu selektieren, keine zwei Niveaus. Der zweite ist, eine Kantonsangabe auf alle Schultypen zu übertragen. Fachmittelschule, Handelsmittelschule und Berufsmaturitätsschule haben oft eigene Verfahren und eigene Termine, auch dort, wo das Gymnasium prüfungsfrei ist. Der dritte ist, die Angabe eines Vorjahrs weiterzuverwenden. Kantone verschieben Prüfungswochen, ändern Stoffprogramme und stellen einzelne Verfahren um.

Unsere Tabelle beantwortet eine einzige Frage: Wie ist der Übertritt ins Gymnasium in diesem Kanton grundsätzlich organisiert. Alles Weitere gehört auf die kantonale Seite, und dort steht es auch.

Wo Sie selbst nachschauen

Für jede Zeile in dieser Tabelle gibt es eine zuständige Stelle. Diese Stellen antworten auf Anfragen, und ihre Seiten sind die einzige Quelle, die im Zweifel gilt.

Kanton Zuständige Stelle
Bern Abteilung Mittelschulen, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Luzern Dienststelle Volksschulbildung und Dienststelle Gymnasialbildung
Aargau Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule
Zug Direktion für Bildung und Kultur, kantonale Mittelschulen
St. Gallen Amt für Mittelschulen
Thurgau Amt für Mittel- und Hochschulen
Schwyz Amt für Mittel- und Hochschulen
Graubünden Amt für Höhere Bildung
Schaffhausen Erziehungsdepartement
Glarus Departement Bildung und Kultur

Rufen Sie die Stelle Ihres Kantons an, wenn die Seite eine Frage offenlässt. Das ist schneller als jede Suche, und die Auskunft ist verbindlicher als alles, was Sie auf einer Ratgeberseite finden, unsere eingeschlossen.

Was Sie mit dieser Information anfangen

Klären Sie zuerst die Form: Prüfung, Verfahren oder beides. Klären Sie dann den frühesten Stichtag: In der Regel ist das die Anmeldung Monate vor dem Prüfungstag. Und klären Sie drittens, welche Wege offenstehen, falls es nicht reicht, bevor Sie diesen Fall brauchen.

Was diese drei Punkte nicht beantworten, ist die Frage, ob das Gymnasium der richtige Weg ist. Dafür braucht es eine Einschätzung der kognitiven Voraussetzungen, die unabhängig vom Kanton ist. Unser Test gibt Ihnen dazu einen Orientierungswert in 25 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung. Er ist kein Ersatz für ein kantonales Verfahren und will es auch nicht sein.

Häufige Fragen

Gibt es eine einheitliche Gymiprüfung für die ganze Schweiz?

Nein. Bildung ist in der Schweiz kantonal geregelt, und der Zugang zum Gymnasium ist es auch. Einzelne Kantone führen eine zentrale Aufnahmeprüfung durch, andere entscheiden über Noten und eine Empfehlung der abgebenden Lehrperson, und wieder andere kombinieren beides. Es gibt weder ein gesamtschweizerisches Prüfungsdatum noch einen gemeinsamen Stoffplan.

Heisst prüfungsfrei, dass der Übertritt einfacher ist?

Nicht unbedingt. In einem prüfungsfreien Kanton zählt die Leistung über ein ganzes Semester oder länger, dazu kommen oft Einschätzungen zu Arbeitsweise und Selbstständigkeit. Ein einzelner Tag fällt darin kaum ins Gewicht.

Kann man sich in einem anderen Kanton anmelden, wenn man die Prüfung im Wohnkanton nicht besteht?

Der Besuch einer Mittelschule ausserhalb des Wohnkantons ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft. In der Regel braucht es eine Zustimmung zur Kostenübernahme durch den Wohnkanton, und die aufnehmende Schule wendet ihr eigenes Aufnahmeverfahren an. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung beim Mittelschulamt Ihres Wohnkantons.

Warum ist diese Tabelle nicht für alle 26 Kantone gleich sicher?

Weil wir jede Zeile einzeln an der kantonalen Bildungsstelle nachprüfen und nur das als geprüft ausweisen, was wir dort auch gefunden haben. Für einen Teil der Kantone war die zuständige Seite zum Redaktionsschluss nicht erreichbar. Diese Zeilen stehen als ungeprüft in der Tabelle, mit dem Hinweis, wo Sie selbst nachschauen.

Wie oft ändert sich die Regelung in einem Kanton?

Das Grundmodell eines Kantons ist über Jahre stabil, Termine und Details ändern jedes Jahr. Was sich häufiger bewegt, sind Anmeldefristen, Prüfungswochen, Stoffprogramme und die Frage, welche Fächer mündlich geprüft werden. Prüfen Sie darum im Jahr des Übertritts immer die aktuelle Seite Ihres Kantons.

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